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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald
Puschkinring 3
17491 Greifswald

Vertreten durch:

Vertretungsberechtigt im Sinne des §26 BGB sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der Schatzmeister.

Präsident   Dirk Mazalla
1. Vizepräsident   Volker Croll
2. Vizepräsident   Thorsten Hannusch
Schatzmeister   Jörg Köppen

Kontakt:

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Eintrag im Vereinsregister:

Der Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald ist beim Vereinsregister des Amtsgerichtes der Hansestadt Stralsund unter der Nummer VR 5024 eingetragen.

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Urheberrecht

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Ausbildung Schießsportleiter

Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan

Schießsportleiter

Die Qualifizierung zum Schießsportleiter differenziert sich in zwei Bereiche:
1. Schießsportleiter für alle Disziplinen, die dem Waffengesetz unterliegen
2. Schießsportleiter Bogen für alle Bogendisziplinen

Handlungsfelder
Die Tätigkeit als Schießsportleiter umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene.
Aufgabenschwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung schießsportlicher Veranstaltungen und Angebote sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs.

Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf den bei den Teilnehmern bereits vorhandenen Einstiegsqualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der im Folgenden genannten Kompetenzen angestrebt:

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Schießsportleiter
● ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend
● ist sensibilisiert im Umgang mit Mitarbeitern und Arbeitsgruppen

Fach- und Methodenkompetenz
Der Schießsportleiter
● kennt Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschießen und deren rechtliche Grundlagen.
    Er setzt sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend um
● kennt und berücksichtigt das Regelwerk des DSB
● kann den Schießbetrieb aufbauen und betreuen
● besitzt Grundkenntnisse über innovative, zielgruppenorientierte Sportgeräte und entsprechende Sporteinrichtungen
● kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren

Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an folgenden Aspekten:

Personen- und gruppenbezogene Inhalte
● Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management)
● Grundlagen der Teamentwicklung
    • Aufgabenraster
    • Führen
    • Motivieren

Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
● Grundlagen von Regeln und Wettkampfsystemen
● Grundlagen zur Planung und Gestaltung des Schießbetriebes
    • Organisation von Training und Wettkampf
    • Einsatz von Hilfsmitteln im Anfängertraining
● Kreative Vereinsangebote entwickeln, umsetzen und auswerten Vereins- und verbandsbezogene Inhalte
● Allgemeine Verwaltungsverfahren
    • Berührungspunkte Verein/Verband mit dessen Untergliederungen
● Grundlagen zur Planung und Gestaltung von Zusammenkünften und Versammlungen
    • Einladungsgestaltung
    • Checkliste für einen Versammlungsbericht
    • Versammlungsleitung
● Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes
● Verhaltensweisen im Zusammenhang mit
    • Haftung, Aufsichts- und Sorgfaltspflicht sowie
    • vereinsrechtlichen Grundlagen

Umsetzen der didaktisch-methodischen Prinzipien
Die Prinzipien Teilnehmerorientierung und Transparenz, Gender Mainstreaming und Diversity Management, Zielgruppenorientierung, Erlebnis- und Erfahrungsorientierung, Handlungsorientierung, Prozessorientierung, Teamprinzip und Reflexion des Selbstverständnisses müssen von allen beteiligten Ausbildern und/oder Referenten dieses Ausbildungsganges entsprechend der Ausführungen in den Lehrmappen der einzelnen Ausbildungsgänge berücksichtigt werden.

Ausbildungsordnung

1. Träger der Schießsportleiterausbildung
Die Richtlinienkompetenz obliegt dem Deutschen Schützenbund als anerkanntem Schießsportverband und Bildungsträger.

2. Durchführungsverantwortung
Der DSB überträgt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Schießsportleiter mitsamt der Prüfungen seinen Landesverbänden. Die inhaltlich ausgearbeitete LV-Konzeption wird zur Prüfung dem DSB vorgelegt und bedarf dessen Zustimmung.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung der LV.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Die Vereine melden dem LV Bewerber für die Teilnahme an der Schießsportleiter-Ausbildung.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● die Vollendung des 18. Lebensjahres
● die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● der Nachweis der Sachkunde
● ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist

Voraussetzungen für die Zulassung zum Schießsportleiter Bogen sind:
● die Vollendung des 18. Lebensjahres
● die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist

4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Ausbildung zum Schießsportleiter umfasst mitsamt der Prüfung mindestens 30 LE. Der LV kann eine zweiteilige Ausbildung in Modulen anbieten, in der Teile der erworbenen Kenntnisse aus den Einstiegsqualifikationen „Sachkundenachweis“ und „Qualifizierung von Aufsichtspersonen“ angerechnet werden.

Modul 1 = 12 LE … werden angerechnet für
● Sachkundenachweis (siehe DSB-Richtlinien für den Nachweis der Sachkunde A.1.1 und A.1.3)
● Qualifizierung von Aufsichtspersonen

Modul 2 = 18 LE
● Aufbauseminar Schießsportleiter

Folgende Organisationsformen sind möglich:
● Tagesveranstaltungen à 9 LE
● Wochenendveranstaltungen à 18 LE

Ausbildungen in Form von Abendveranstaltungen sind aus Qualitätsgründen nicht zulässig.
Die Schießsportleiterausbildung ist Voraussetzung zum Einstieg in die Lizenzausbildung der ersten Lizenzstufe. Mit ihren Inhalten und ihrem Umfang (30 LE) ist sie Bestandteil der Qualifikation „Trainer C Basis Breitensport“ des DOSB (120 LE).

5. Ausbildungsunterbrechung und Fehlzeiten
Die Ausbildung muss von einem Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Beginn abgeschlossen werden.
Fehlzeiten sind nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen – ausschließlich im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt – kann der Landesbildungsausschuss die Möglichkeit einräumen, versäumte Ausbildungsinhalte innerhalb der Zweijahresfrist nachzuholen.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für das Erteilen der Lizenz. Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Die für die Prüfung erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Prüfungsgrundsätze
● Die Kriterien für das Erlangen der Lizenz müssen zu Beginn der Ausbildung offengelegt werden.

Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung
Über die endgültige Zulassung entscheidet das Lehrteam.

Ziele der Prüfung
● Nachweis des Erreichens der Lernziele
● Aufzeigen von Wissens-/Könnenslücken
● Feedback für die Lernenden
● Feedback für die Ausbilder

Formen der Prüfung
Über die jeweilige Form der Wissensabfrage entscheidet der Bundesausschuss Bildung des zuständigen LV.

Nachfolgende Prüfungsformen sind zulässig:
● Beurteilung des Gesamteindrucks innerhalb der Ausbildung mittels Beurteilungsbogen
● punktuelle Lernerfolgskontrolle als Gruppen- oder Einzelaufgabe
● schriftliche Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren
● ggf. ein Prüfungsgespräch als mündliche Nachprüfung
Die Ergebnisse der Prüfungsformen werden dokumentiert.

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus den in der Ausbildung tätigen Lehrreferenten und ggf. dem Landeslehrwart des zuständigen LV.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Sie gilt als bestanden, wenn die Kompetenzen des Teilnehmers als mindestens „ausreichend“ beurteilt werden. Das ist dann der Fall, wenn mindestens. 60 % der möglichen Bewertungspunkte erreicht wurden. Liegt die Bewertung zwischen 50 und 59 % kann durch ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden. Bei Bewertungen unter 50 % gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.

Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest.
Über das Anrechnen von Prüfungsteilen für die Wiederholung entscheidet die Prüfungskommission.
Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Landeslehrausschusses.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom LV festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.

Weitere Bestimmungen
Für weitere Bestimmungen, die in diesem Qualifizierungsplan nicht erfasst sind, gelten die Rahmenrichtlinien (RRL) für die Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Köln 2005).

Lizenzordnung

1. Lizenzierung
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die Schießsportleiter-Lizenz oder die Lizenz „Schießsportleiter Bogen“. Sie ist Eingangsvoraussetzung für die Ausbildungsangebote der ersten Lizenzstufe des DOSB. Mit diesem Abschluss wird dokumentiert, dass der Absolvent in einem Verein eine kleinere, klar beschriebene Aufgabe übernehmen kann. Sie ist auch gut geeignet für Personen, die sich auf eine bestimmte Tätigkeit vorbereiten möchten, ohne weiterführende Lizenzen erwerben zu wollen.

2. Gültigkeit
Die Schießsportleiter-Lizenz ist unbefristet gültig.

3. Allgemeine Bestimmungen
Alle durch den Dachverband anerkannten Ausbildungen eines Landesverbandes sind in allen LV des DSB anzuerkennen.

4. Lizenzentzug
Die LV haben das Recht, Lizenzen ihres Zuständigkeitsbereiches einzuziehen, wenn lizenzierte Schießsportleiter gegen die Satzungen und Bestimmungen eines Landes- oder des Bundesverbandes verstoßen oder ihre Stellung missbraucht haben.

5. Weitere Bestimmungen
Für weitere Bestimmungen, die in diesem Qualifizierungsplan nicht erfasst sind, gelten die Rahmenrichtlinien (RRL) für die Qualifizierung im Bereich des des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB, Köln 2005).

Mitgliedsvereine

Unmittelbare Mitglieder im Kreisschützenbund sind folgende Vereine:

Mitgliedsverein Status
Schützenverein Blau-Weiss Karlshagen e.V. aktiv
Sportschützenverein Wolgast 1990 e.V. aktiv
Schützengilde Usedom v. 1830 e.V. aktiv
Lassaner Schützen-Companie 1763 e.V. aktiv
Schützenverein 1900 Hanshagen e.V. aktiv
Schützenverein Wusterhusen e.V. aktiv
Schützen- Compagnie Gützkow v. 1858 e.V. aktiv
Schützenverein  1990 Greif Greifswald e.V. aktiv
Schützenverein Merkado e.V. aktiv
Vorpommersche Schützenverein Anklam e.V. 1623 aktiv
Schützenverein Wussentin 1899 e.V. aktiv
Schützengilde Korswandt e.V. aktiv
Schützencompanie-Vorpommern-Krenzow e.V. aktiv
Schützenverein Garz e.V. aktiv
SV Einigkeit 1883 Ducherow e.V. -
Schützenverein Schwarz-Weiß-Rot Usedom e.V. -
Amtsschützenverein Vineta e.V. 1873/1996 aktiv
Schützenverein Zinnowitz 2001 aktiv
Schützenverein Neppermin am Achterwasser e.V. aktiv
Boldekower-Schützenverein 92 e.V. aktiv
Schützengilde Sallenthin von 1886 e.V. aktiv
Sportgemeinschaft Greifswald e.V. -
SV Diedrichshagen 2000 e.V. aktiv
Schützengilde Mölschow 2009 e.V. -
Koserower Schützenverein von 2009 e.V. -
Schützengilde Pudagla e.V. aktiv
Sportschützenverein Löcknitz e.V. 1990 aktiv
SV Ueckermünde / Vorpommern 1810 e.V. aktiv
Schützenverein Greif e.V. Blumenthal aktiv
Schützenverein Strasburg 1419 e.V. aktiv
Torgelower Schützengilde e.V. aktiv
Bellinger Schützenverein aktiv
Schützengilde Ueckermünde aktiv
Pasewalker Schützengilde 1477 e.V. aktiv
Sportschützenverein Rothenklempenow 1993 e.V. aktiv
Penkuner Schützengilde 1433 e.V. aktiv
Schützenverein Züsedom e.V. aktiv
Schützengilde 1909 e.V. zu Leopoldshagen aktiv
Jatznicker Schützengilde e.V. aktiv
Schützenverein Friedrichshagen e.V. aktiv
Turn-und Sportverein Seegrund e.V. aktiv
Schützenverein Jarmen 1854 e.V. aktiv
Schützenverein Loitz 1990 e.V. aktiv
SV Frisch Auf 1906 Blau - Weiss Hintersee e.V. -
HSV Insel Usedom e.V. aktiv
Schützenverein Buddenhagen e.V. aktiv
Bogenschützen Neu Boltenhagen e.V. aktiv
Greifenbund Bogensport aktiv

Datenschutz

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Ausbildung Sach- und Fachkunde

Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan

Sachkunde nach § 7 WaffG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV

Handlungsfelder
Die Sachkundeausbildung gewährleistet die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie muss auch von verantwortlichen Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen absolviert worden sein.

Ziele der Ausbildung
Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht Feuerwaffen) in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerechtumzugehen, und schafft die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften.
Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.

Inhalte der Ausbildung
Die „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes für den Nachweis der Sachkunde“ gliedern sich in folgende Ausbildungsschwerpunkte:
I. Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG., AWaffV und WaffVwV)
II. Beschussrechtliche Grundlagen
III. Notwehr und Notstand
IV. Waffentechnische Grundlagen
V. Handhabung von Schusswaffen
VI. Kenntnisse über die Grundzüge der Sportordnung des DSB

Ausbildungsordnung

1. Träger der Sachkundeausbildung
Die Richtlinienkompetenz obliegt dem DSB als anerkanntem Schießsportverband und Bildungsträger.

2. Durchführungsverantwortung
Der DSB überträgt die Durchführung und Anerkennung von Bildungsmaßnahmen zum Nachweis der Sachkunde inklusive der erforderlichen Prüfungen seinen LV. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung sind die DSB-Richtlinien.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung der Landesverbände. Die von ihnen erteilten Nachweise haben im Bereich des DSB Gültigkeit.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Bewerber für die Ausbildung sind von ihren Vereinen dem LV oder seiner regional durchführenden Institution zu melden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● Vollendung des 15. Lebensjahres*
● Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
* Für das Beantragen der Waffenbesitzkarte (WBK) gelten die gesetzlichen Vorgaben.

4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Sachkundeausbildung umfasst ausschließlich der Prüfung mindestens 22 Lerneinheiten (LE). Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Für die Durchführung sind folgende Organisationsformen möglich:
● Abendveranstaltungen à maximal 4 LE
● Tagesveranstaltungen à 8 LE
● Wochenendveranstaltungen à 20 LE
Eine Kombination der Ausbildungen „Sachkundenachweis“ und „Schieß- und Standaufsicht“ ist zulässig und wird ausdrücklich empfohlen.

5. Fehlzeiten
Fehlzeiten sind nicht möglich.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für das Ausstellen des Nachweises nach § 7 WaffG. Die Prüfungsergebnisse müssen dokumentiert werden.

Prüfungsgrundsätze
● Anhaltspunkte für die Durchführung der Prüfung können § 3 Abs. 4 i. V. mit § 2 AWaffV entnommen werden.
● Die örtlich zuständige Behörde wird über Ort und Zeitpunkt der Prüfung unterrichtet. Auf Verlangen ist einem Vertreter der Behörde die Anwesenheit bei der Prüfung zu gestatten.
Zulassungsbestimmungen zur Prüfung:
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung

Formen der Prüfung
Sie besteht aus
● einer schriftlichen Prüfung, die 100 Fragen umfasst und zu deren Beantwortung 120 Minuten Zeit zur Verfügung stehen
● einer praktischen Prüfung zum Nachweis des sicheren Umgangs mit Schusswaffen auf dem Schießstand
● ggf. einer mündlichen Nachprüfung

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Personen zusammen, die volljährig und sachkundig sein müssen. Der Lehrgangsleiter ist Mitglied der Kommission; er kann auch deren Vorsitz übernehmen.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % aller Fragen richtig
beantwortet hat. Eine mündliche Prüfung findet nur dann statt, wenn der Bewerber zwischen 60 % und 74 % der Fragen richtig beantwortet hat; in ihr soll der Schwerpunkt der Befragung im Bereich der schriftlich aufgezeigten Mängel liegen. Wer weniger als 60 % der Fragen richtig beantwortet hat, hat die Prüfung nicht bestanden.
Im Anschluss an die Theorie findet der praktische Teil der Prüfung statt. Schwerpunkte sind:
● das Beachten der Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen
● das sichere Handhaben von Schusswaffen und Munition
● Lade- und Entlade- Spann- und Entspannvorgänge
● den Nachweis ausreichender Fertigkeiten im Schießen
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber im Umgang mit der Waffe erhebliche Mängel erkennen lässt oder gegen die geltenden Sicherheitsregeln verstößt.
Der erfolgreiche Bewerber erhält ein Zeugnis, in dem die Art und der Umfang der erworbenen Sachkunde dokumentiert ist. Das Zeugnis enthält die Bestätigung, dass Lehrgang und Prüfung nach den Richtlinien des DSB durchgeführt wurden.

Prüfungswiederholung
Wer die Prüfung im theoretischen oder praktischen Teil nicht bestanden hat, darf sie wiederholen. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung der Prüfung von einer erneuten Teilnahme an einer Sachkundeausbildung abhängig machen.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom Ausbildungsträger festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.
Näheres regelt die aktuelle Version der „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. für den Nachweis der Sachkunde“.

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1. Name der verantwortlichen Stelle:
Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald

2. geschäftsführender Vorstand: Dirk Mazalla; Volker Croll; Thorsten Hannusch; Jörg Köppen

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald; Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stralsund unter der Nummer VR 5024.

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Durchführung des satzungsgemäßen Auftrages des Vereins Führung von Mitgliedern, Betreuung von Interessenten und Sponsoren

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Mitglieder: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Beitragshöhe, Einzugskonto, Eintrittsdatum, Lehrgänge, Auszeichnungen Interessenten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum Sponsoren: Name, Vorname, Bezeichnung des Unternehmens, Adresse, Spendenhöhe
Persönliche Daten werden nur mit Genehmigung des Dateninhabers erhoben und verarbeitet

6. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Landessport- und Landesschützenverband, sofern es zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke. hier: Mitgliedermeldung an übergeordnete Verbände. Diese sind auf das BDSG verpflichtet.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten: Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

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Eine Übermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht


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Greifswald, den 14.09.2016

Ausbildung Verantwortliche Aufsichtsperson

Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan

Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht)

Handlungsfelder
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung gewährleistet die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.

Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:

Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der Absolvent
● wird auf die wichtigsten Grundlagen der Kommunikation hingewiesen

Fachkompetenz
Der Absolvent
● kennt Betreiberpflichten von Schießstätten
● kennt Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten
● kennt Rechte und Pflichten einer aufsichtsführenden Person
● verfügt über eigene Erfahrungen als Sportschütze

Inhalte der Ausbildung

Personenbezogene Inhalte
Selbstverständnis:
● Verhalten in und vor der Gruppe
● Umgang mit Verschiedenheit (Gender Mainstreaming, Diversity Management)

Rechtliche Grundlagen:
● Grundsätze der Aufsichts- bzw. Sorgfaltspflicht
● Haftungsfragen

Bewegungs- und sportpraxisbezogene Inhalte
● praktische Unterweisung Luftgewehr und -pistole
● praktische Unterweisung KK-Gewehr
● praktische Unterweisung KK-Pistole
● praktische Unterweisung GK-Pistole
● praktische Unterweisung Revolver

Vereins- und verbandsbezogene Inhalte
● Qualifizierungsmöglichkeiten innerhalb des Landesverbandes

Ausbildungsordnung

1. Träger der Ausbildung für Verantwortliche Aufsichtspersonen
(Schieß- und Standaufsicht)
Verantwortlich in seiner Funktion als Bildungsträger und als beauftragter Spitzenverband ist der Deutsche Schützenbund.

2. Durchführungsverantwortung
Der Deutsche Schützenbund überträgt die Durchführung zur Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) seinen Landesverbänden. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung sind die DSB-Richtlinien.
Der jeweilige Landesbildungsausschuss beruft das für den Ausbildungsgang zuständige Lehrteam und ist für dessen Qualifikation verantwortlich.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Bewerber für die Ausbildung werden von ihren Vereinen dem Ausbildungsträger gemeldet.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● Vollendung des 18. Lebensjahres
● Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
● Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
● Waffen- und Sachkunde nach § 7 WaffG
Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung der Sachkunde durch den Verein ausreichend.

4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen umfasst vier LE à 45 Minuten. Eine Kombination der Waffen- und Sachkunde-Ausbildung mit der Qualifizierung von Schieß- und Standaufsichten ist zulässig und wird ausdrücklich empfohlen.

5. Nachweis und Anerkennung
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vom jeweiligen Landesverband einen Nachweis, der im Bereich des DSB gültig ist.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Die für die Prüfung erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Prüfungsgrundsätze
● Die Kriterien für die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme werden zu Beginn der Ausbildung offengelegt.

Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung
Über die endgültige Zulassung entscheidet das Lehrteam.

Formen der Prüfung
Die Prüfung kann in folgenden Formen durchgeführt werden:
● Prüfungsgespräch
● praktische Übung

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus dem Lehrteam.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % des Maximums erreicht worden sind. Ergebnisse unter 60 % werden mit „nicht bestanden“ bewertet.

Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, hat der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen Wiederholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest. Weitere Wiederholungen sind nur in Verbindung mit einer erneuten Lehrgangsteilnahme möglich.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom Ausbildungsträger festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.
Näheres regelt die aktuelle Version der „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht)“.

Ehrungsordnung

Die Ehrungsordnung wurde auf der Delegiertenversammlung am 29 Apriil 2023 geändert.

Hier die aktuellste Version:

 pdfEhrungsordnung

Finanzordnung

Die Delegiertenversammlung hat am 29. April 2023 die Finazordnung geändert.

Hier die aktuelle Version: pdfFinanzordnung

Satzung

Satzung
Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald e.V.


§1 - Name und Sitz, Geschäftsjahr
Der Verband führt den Namen: Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald
Er hat seinen Sitz in Greifswald und soll in das zuständige Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung erhält der Name den Zusatz e.V.. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verband
wird im folgendem „KSB V-G“ genannt. Der KSB V-G ist Mitglied des Landesschützenverbandes M/V von
1990 e.V. sowie des Kreissportbundes Vorpommern-Greifswald e.V.
Der KSB V-G, vertreten durch das Präsidium, organisiert seine Arbeit auf der Grundlage dieser Satzung,
seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnungen seiner Organe.


§2 - Zweck, Aufgaben und Grundsätze
- Der KSB V-G versteht sich als Dachorganisation der Schützenvereine des Landkreises Vorpommern-
Greifswald unter Wahrung deren inneren Selbständigkeit.
- Er pflegt und fördert das Sportschießen nach den Richtlinien der Sportordnung des Deutschen
Schützenbundes e.V. und trägt aktiv zur Erhaltung und Pflege des Schützenbrauchtums und der
Tradition des Deutschen Schützenwesens bei.
- Jugendpflege und Jugendarbeit zur Förderung des Nachwuchses ist besonderes Anliegen des KSB V-G.
- Der KSB V-G nimmt die Aufgaben eines Kreisfachverbandes Sportschießen im Kreissportbund wahr.
- Er richtet Kreismeisterschaften und andere Wettkämpfe aus.


§3 - Gemeinnützigkeit
Der KSB V-G ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der KSB V-G
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
Zwecke der Abgabenordnung. Sämtliche Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des KSB V-G erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Zuwendungen besonders begünstigt
werden. Die Organe des KSB V-G arbeiten ehrenamtlich. Zuwendungen an den Verband aus
zweckgebundenen Mitteln des Landes, Landessportbundes, einer Behörde oder Einrichtung dürfen nur für
die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. Der KSB V-G ist politisch und konfessionell neutral.


§4 - Arten der Mitgliedschaft
1. Unmittelbare Mitglieder des KSB V-G sind eingetragene und gemeinnützige Schützenvereine mit Sitz
im Landkreis Vorpommern Greifswald.
2. Ehrenmitglieder sind Einzelpersonen, die sich um das Schützenwesen hervorragende Verdienste
erworben haben.
3. Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, die die Zwecke des KSB V-G
ideell oder materiell fördern.
4. Die Mitgliedschaft als Ehrenmitglied oder als förderndes Mitglied bewirkt keine Rechte und
Pflichten.


§5 - Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft der unmittelbaren und fördernden Mitglieder ist schriftlich zu beantragen. Über
die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Bei Streitfällen nach Ablehnung durch das Präsidium
entscheidet der Kreisschützentag des KSB V-G über die Aufnahme als unmittelbares Mitglied in den
KSB V-G. Die unmittelbaren Mitglieder müssen sich per Satzung die Förderung und Pflege des
Schießsportes zum Ziel gesetzt haben und dies in ihrem tatsächlichen Wirken unterstreichen.
2. Die Ehrenmitgliedschaft wird mit der Ernennung wirksam. Zuständig ist der Gesamtvorstand.
3. Satzungen der unmittelbaren Mitglieder dürfen dieser Satzung und der Satzung des
Landesschützenverbandes M/V von 1990 e.V. und des Deutschen Schützenbundes nicht
zuwiderlaufen.

§6 - Rechte und Pflichten, Beitragspflicht
- Die Mitglieder haben gleiche Rechte und das Anrecht auf die Benutzung möglicher Einrichtungen
des KSB V-G.
- Der KSB V-G gewährt den Mitgliedern Rat und Unterstützung in allen Angelegenheiten, die das
Aufgabengebiet des KSB betreffen. Auf Antrag kann der KSB V-G die Klärung grundsätzlicher Fragen,
die im Interesse der Mitglieder liegen, übernehmen, sofern formelle Vertretung des KSB V-G
zulässig ist.
Die Mitglieder haben die Ziele des KSB V-G zu unterstützen, seine Interessen zu fördern und die
Beschlüsse seiner Organe zu beachten.
Der Jahresbeitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jährlich bis zum 31.03. des laufenden Sportjahres
an den KSB V-G zu entrichten.
Die Mitgliedermeldung erfolgt gemäß der Meldung an den Landesschützenverbandes M-V von 1990
e.V. und den Landessportbund M/V. Sie ist Grundlage zur Berechnung des Jahresbeitrages an den
KSB V-G.
Über den festgesetzten Betrag hinaus können Förderbeiträge und Spenden gezahlt werden.


§7 - Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft der unmittelbaren Mitglieder endet durch Austritt, Auflösung oder durch
Ausschluss. Für Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder gilt Satz 1 entsprechend, ihre
Mitgliedschaft endet ferner durch Tod.
2. Der Austritt ist nur mit einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresschluss zulässig.
3. Im Falle der Auflösung endet die Mitgliedschaft mit der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses.
4. Der Ausschluss ist zulässig, wenn das unmittelbare, fördernde oder Ehrenmitglied vorsätzlich
schuldhaft gegen diese Satzung, gegen die Beschlüsse der Bundesorgane oder gegen die Interessen
des Schützenwesens verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand. Gegen die
Entscheidung kann die Delegiertenversammlung innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des
Bescheides angerufen werden, die dann endgültig auf der nächsten Delegiertenversammlung
entscheidet. In dieser Zeit ruhen die Rechte und Pflichten. Ein grober Verstoß gegen die Interessen
des Schützenwesens liegt unter anderem vor, wenn Mitglieder ihrer Beitragspflicht auch nur
teilweise nicht nachkommen oder die Beitragspflicht ganz oder teilweise zu umgehen versuchen.

§8 - Organe des Verbandes
Organe des Verbandes sind:
a) die Delegiertenversammlung
b) das Präsidium
Außerdem wird zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben innerhalb des Verbandes gebildet:
c) der Gesamtvorstand
Die Organe des KSB V-G führen ihre Geschäfte nach der Satzung und der dafür maßgebenden
Geschäftsordnung des KSB V-G.
Die Geschäftsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Wählbar für die Ehrenämter der Organe a), b) und c)
sind mittelbare Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr.
Weitere Ausschüsse können gebildet werden.

a) Delegiertenversammlung
1. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie entscheidet durch einfache
Stimmenmehrheit, soweit nicht durch das Vereinsrecht oder die Satzung eine qualifizierte Mehrheit
vorgeschrieben ist.
2. Die Delegiertenversammlung ist vom Präsidenten, im Verhinderungsfall durch einen
Vizepräsidenten mindestens 1x im Jahr einzuberufen. Die Einladung ist unter Mitteilung der
vorläufigen Tagesordnung spätestens 4 Wochen vor der Delegiertenversammlung den Mitgliedern
bekannt zu geben.
3. Anträge, die Gegenstand der Beschlussfassung auf der Delegiertenversammlung sein sollen, sind
schriftlich zu begründen und beim Präsidium 14 Tage vor der Delegiertenversammlung
einzureichen. Die Anträge sind den Mitgliedern vor der Delegiertenversammlung auszuhändigen.
Antragsberechtigt sind alle unmittelbaren Mitglieder des KSB V-G. Über die Zulassung später
eingehender Anträge entscheiden die anwesenden Stimmberechtigten mit einfacher
Stimmenmehrheit.
4. Zu den Obliegenheiten der Delegiertenversammlung gehören insbesondere:
• Wahl und Entlastung des Präsidiums
a) Die Wahldauer beträgt 4 Jahre.
b) Die Wiederwahl ist zulässig.
• Endgültige Festlegung der Tagesordnung
• Bestätigung der Protokollanten
• Entgegennahme der Jahresberichte des Präsidiums
• Bestätigung der Jahresabrechnung und die Entgegennahme des Haushaltsvoranschlages
• Behandlung von Anträgen
• Satzungsänderungen
• Wahl der Kassenprüfer
• Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenpräsidenten
• Auflösung des Verbandes (KSB V-G)
5. Der Delegiertenversammlung gehören mit Stimmrecht an:
a) die Mitglieder des Präsidiums des KSB V-G sowie die weiteren Mitglieder des
Gesamtvorstandes mit je einer Stimme
b) die stimmberechtigten Delegierten der unmittelbaren Mitglieder (Vereine)
c) jedes unmittelbare Mitglied (Verein) hat in der Delegiertenversammlung das
Stimmrecht lt. nachfolgendem Delegiertenschlüssel
bis 50 Mitglieder 1 Delegierter
mehr als 50 Mitglieder 2 Delegierte
Das Stimmrecht wird durch die Delegierten persönlich ausgeübt.
d) Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten sowie fördernde Mitglieder haben kein
Stimmrecht, soweit sie nicht Delegierte sind.
e) Das Stimmrecht entfällt, wenn ein unmittelbares Mitglied bis zur Eröffnung der
Delegiertenversammlung mit dem Jahresbeitrag rückständig ist.
6. Die Delegiertenversammlung wird vom Präsidenten oder von einem von den Delegierten
bestimmten Mitglied geleitet. Über den Verlauf der Delegiertentagung ist ein Protokoll
anzufertigen, das von den bestätigten Protokollanten und dem Präsidenten oder einem
Vizepräsidenten zu unterschreiben ist.
7. Es ist offen abzustimmen: Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei Wahlen wird offen abgestimmt,
wenn nicht mindestens 1/4 (ein Viertel) der Delegierten geheime Abstimmung verlangt. Als
Präsidiumsmitglied ist gewählt, wer mindestens die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen
erhält. Erhält kein Präsidiumsmitglied die erforderliche Mehrheit, so findet zwischen den
Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. In diesem Wahlgang ist gewählt, wer die
meisten Stimmen erhält. Blockwahl ist bei gleichberechtigten Funktionen zulässig.
8. Der Präsident des KSB V-G wird in separater Abstimmung gewählt.
9. Eine außerordentliche Delegiertenversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/3
(ein Drittel) der unmittelbaren Mitglieder des KSB V-G dieses schriftlich unter Angabe von Zweck
und Gründen verlangen. Sie kann jederzeit vom Präsidenten einberufen werden.

b) Präsidium
Das Präsidium besteht aus: dem Präsidenten
dem 1. Vizepräsidenten
dem 2. Vizepräsidenten
dem Schatzmeister
dem Sportleiter
dem Jugendleiter
der Damenleiterin
dem Schriftführer

Das Präsidium erfüllt die laufenden Geschäfte des KSB V-G.
1. Vorstand im Sinne des §26 des BGB sind der Präsident, die Vizepräsidenten sowie der
Schatzmeister. Mindestens zwei der vorstehend genannten Personen vertreten den
Kreisschützenbund gemeinsam.
2. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter der Präsident oder
ein Vizepräsident anwesend sind.
Über die Beschlüsse sind Niederschriften anzufertigen, welche im Original vom Protokollführer und
mindestens einem Vizepräsidenten zu unterzeichnen sind.
3. Jedes Mitglied unmittelbarer Vereine ab vollendetem 18. Lebensjahr kann für das Präsidium
kandidieren.
4. Bei Ausfall von Präsidiumsmitgliedern können zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit Mitglieder vom
Präsidium kooptiert werden.
5. Vom Präsidium kann ein Geschäftsführer eingesetzt werden.


c) Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand besteht aus:
a) den Mitgliedern des Präsidiums
b) den Vorsitzenden der unmittelbaren Mitglieder bzw. eines benannten Vertreters.
Beschlüsse werden gefasst durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Gesamtvorstandes.
Über die Beratung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu
unterzeichnen sind.
Der Gesamtvorstand wird auf Präsidiumsbeschluss vom Präsidenten oder im Verhinderungsfall von einem
Vizepräsidenten einberufen. In dringenden Fällen kann der Gesamtvorstand über solche Angelegenheiten
entscheiden, die zur Zuständigkeit der Delegiertenversammlung gehören.

§9 - Beilegung von Streitfällen zwischen unmittelbaren Mitgliedern
Streitfälle unmittelbarer Mitglieder sollen einvernehmlich durch das Präsidium beigelegt werden.

§10 - Schützenjugend
Die Schützenjugend gibt sich eine Jugendordnung, die der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf und
nicht Bestandteil der Satzung ist.

§11 - Ehrungen
Der KSB V-G kann Ehrungen für besondere Verdienste um das Schützenwesen aussprechen.
Einzelheiten regelt die Ehrenordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist und vom Gesamtvorstand
beschlossen wird.

§12 - Bekanntmachungen
1. Der KSB V-G erklärt zum amtlichen Organ des KSB V-G die Zeitschrift „Der Schütze“.
2. Bekanntmachungen des KSB V-G werden im amtlichen Organ oder durch Rundschreiben
veröffentlicht.
3. Für die Feststellung einer Frist gelten das Erscheinungsdatum des amtlichen Organs, der
Poststempel oder bei persönlicher Übermittlung der tatsächliche Zugang.

§13 - Auflösung
Ein Antrag auf Auflösung des KSB V-G muss von mindestens ¾ der unmittelbaren Mitglieder gestellt und
schriftlich begründet werden. Der Antrag ist an das Präsidium zu richten, das zur Beschlussfassung über den
Antrag eine Delegiertenversammlung innerhalb von 3 Monaten einzuberufen hat. Über die Auflösung des
KSB V-G ist eine 2/3-(zwei Drittel) Mehrheit der stimmberechtigten Delegierten erforderlich.
Im Falle der Auflösung, Aufhebung des KSB V-G oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks ist das gesamte
Vermögen dem Landesschützenverband M-V von 1990 e.V. zu übereignen, mit der Auflage, es für Zwecke
des Deutschen Schießsports gemäß der steuerlichen Gemeinnützigkeitsvorschriften zu verwenden.

§14 - Rechnungsprüfer
Von der Delegiertenversammlung sind für die Dauer von 4 Jahren 3 Rechnungsprüfer zu wählen, welche die
Kassengeschäfte und Buchführung des KSB V-G mindestens einmal im Jahr überprüfen. Über das Ergebnis ist
die Delegiertenversammlung und der Gesamtvorstand zu informieren.
Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

§15 - Inkrafttreten
Diese Satzung wurde auf der ordentlichen Delegiertenversammlung am 15.09.2012 beschlossen.
Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Vorstand

Der Vorstand des Kreisschützenbundes setzt sich wie folgt zusammen:

Funktion Name
Präsident Dirk Mazalla
Vizepräsident David Kaster
2. Vizepräsident -
Schatzmeister Jörg Köppen
Kreissportwart Aribert Collin
Kreisbogensportwart Steffen Mielke
Damenleiterin Gerlinde Kriewitz
Jugendwart Dirk Wrase

Vorstand 2012

Auf der Gründungsveranstaltung am 15. September 2012 in Anklam wurde folgender Vorstand gewählt:

Funktion Name
Präsident Dirk Mazalla
Vizepräsident Rudi Tadewaldt
2. Vizepräsident Eckhard Peiffer
Schatzmeister Reinhard Zenk
Kreissportwart Dirk Wrase
Damenleiterin Gerlinde Kriewitz
Jugendwart Dirk Wrase
Schriftführer Volker Croll

Vorstand 2016

Auf dem Kreisschützentag am 17. September 2016 ist von der Delegiertenversammlung ein neuer Vorstand gewählt worden:

Funktion Name
Präsident Dirk Mazalla
Vizepräsident Volker Croll
2. Vizepräsident Thorsten Hannusch
Schatzmeister Jörg Köppen
Kreissportwart Aribert Collin
Kreisbogensportwart Anne Gebel
Damenleiterin Gerlinde Kriewitz
Jugendwart Dirk Wrase

Nachbesetzt wurde folgende Position:

Kreissportleiterin Bogen Anne Gebel seit 03. Juli 2017

 

Aus dem Vorstand ausgeschieden sind Rudi Tadewald, Reinhard Zenk und Andreas Frehse.

Der bisherige 2. Vizepräsident des Kreisschützenbundes Eckard Peifer ist am 1. Juli 2016 nach langer, schwerer Krankheit verstorben.

Ehrungsanträge

Hier findet Ihr die Ehrungsanträge für Ehrungen des Kreisschützenbundes:

 pdfEhrungsantrag KSB (Version 2023)

docEhrungsantrag KSB (Version 2023)

ehemalige Vorstände

Hier findet Ihr die ehemaligen Vorstände des Kreisschützenbundes.

Vorstand 2012

Vorstand 2016

Herzlich willkommen auf den Seiten des Kreisschützenbundes Vorpommern-Greifswald

Der Kreisschützenbund wurde am 15. September 2012 von der Delegiertenversammlung der Mitgliedsvereine der Altkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow in Anklam gegründet.

Der Kreisschützenbund versteht sich als Dachorganisation der Schützenvereine des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter Wahrung deren innerer Selbständigkeit. Er pflegt und fördert das Sportschießen und Bogenschießen nach den Richtlinien der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. und trägt aktiv zur Erhaltung und Pflege des Schützenbrauchtums und der Tradition des Deutschen Schützenwesens bei. Der Kreisschützenbund und richtet Kreismeisterschaften und andere Wettkämpfe aus uns führt die durch den Landesverband delegierten Aus- und Weiterbildungen durch.

Als Mitglieder eines Schützenvereins des Kreises könnt ihr Euch hier auf der Webseite registrieren. Nach der Aktivierung des Zugangs durch einen unsrer Admins erhaltet Ihr Zugriff auf die Protokolle der Delegiertenversammlungen und könnt eigene Veranstaltungen veröffentlichen (diese werden jedoch erst nach einer Prüfung freigeschaltet).

Viel Spaß auf unseren Seiten!

Der Vorstand des Kreisschützenbundes Vorpommern- Greifswald

Ergebnisse

Hier findest Du die Ergebnisse der Wettkämpfe des KSB:

An dem Artikel wird gerade gearbeitet.

Meldeformular Kreismeisterschaften

Wir benutzen seit längerem das Meldeformular des Landes für die Meldung der Teilnehmer an den Kreismeisterschaften.

Bitte folgendes Formular benutzen und die Makros aktivieren.

Meldeformular

Musterleihvertrag Lichtpunktgewehr

Hier findet Ihr die Muster-Dokumente zum Ausleihen des Lichtpunktgewehrs.

Die Dokumente sind mit den jeweiligen Daten des leihenden Vereins zu ergänzen.

docxLeihvertrag.docx1.25 MB

docxÜbergabeprotokoll Lichtpunktgewehr.docx1.25 MB

 

Sommerferiencamp 2022

Für das Feriencamp 2022, dass in der ersten Sommerferienwoche vom 03.-09.07.2022 am Schweriner See im wunderschön gelegenen Dorf Wiligrad stattfindet, können sich Kinder und Jugendliche ab sofort anmelden.

Anmeldung über den Landesschützenverband hier.

Infothek

Hier findent ihr unsere Satzung und die zusätzlichen Ordnungen.

pdfSatzung.pdf

pdfEhrenordnung.pdf

pdfFinanzordnung.pdf

 

Disziplinen im DSB

Wettbewerbe des Deutschen Schützenbundes e. V.

 

Kennzahl Wettbewerb Waffe
(Art d. Bedürfnisses nach WaffG)
Kaliber
1.10 Luftgewehr 10 m Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
1.11 Luftgewehr Auflage 10 m Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
1.20 Luftgewehr 3-Stellung 10 m Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
1.30 Zimmerstutzen 15 m Einzelladerbüchse (§14 Abs.4) 4,65 mm
1.31 Zimmerstutzen Auflage 15 m Einzelladerbüchse (§14 Abs.4) 4,65 mm
1.35 KK Gewehr 100 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.36 KK Gewehr 100 m Auflage mit Diopter Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.37 GK 50 m Feuerstutzen Einzellader- Büchse (§14 Abs.4) 8,38 mm
(8,15 × 45R; 8,15 × 46R)
1.38 GK 100 m Feuerstutzen Einzellader- Büchse (§14 Abs.4) 8,38 mm
(8,15 × 45R; 8,15 × 46R)
1.40 KK-Sportgewehr 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.41 KK-Sportgewehr Auflage 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.42 KK Gewehr 50 m Zielfernrohr Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.43 KK Gewehr 50 m Zielfernrohr aufgelegt Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.44 KK Gewehr 100 m Zielfernrohr aufgelegt Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.45 KK-Sportgewehr 50 m Mehrlader Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.50 GK-Standardgewehr Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.51 GK-Standardgewehr Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.52 GK-Standardgewehr Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.53 GK-Standardgewehr Mehrlader Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.54 GK-Standardgewehr Mehrlader Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.55 GK-Standardgewehr Mehrlader Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.56 Unterhebelrepetierer Repetierbüchse (§14 Abs.4) 11,63 mm ( .45)
1.57 Unterhebelrepetierer Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤11,63 mm ( .45)
1.58 O Ordonnanzgewehr 100 m Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.58 G Ordonnanzgewehr 100 m Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.59 GK-Sportgewehr 300 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.60 KK-Freigewehr 50 m 120 Schuss Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.70 GK-Freigewehr 300 m 120 Schuss Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.71 GK-Freigewehr 50 m 120 Schuss Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.72 GK-Freigewehr 100 m 120 Schuss Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.80 KK-Liegendkampf 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.85 KK-Liegendkampf Mehrlader 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
1.90 GK-Liegendkampf 300 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.91 GK-Liegendkampf 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.92 GK-Liegendkampf 100 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.95 GK-Liegendkampf Mehrlader 300 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.96 GK-Liegendkampf Mehrlader 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
1.97 GK-Liegendkampf Mehrlader 100 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) ≤ 8 mm
2.10 10 m Luftpistole Feder-/Druckluft-/CO2-Kurzwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
2.11 10 m Luftpistole Auflage Feder-/Druckluft-/CO2-Kurzwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
2.16 10 m Mehrschüssige Luftpistole Feder-/Druckluft-/CO2-Kurzwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
2.20 50 m Pistole Einzellader- Pistole (§14 Abs.4) .22 lr
2.30 25 m Schnellfeuerpistole halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) .22 lr
2.31 25 m Schnellfeuerpistole Nachwuchswettbewerb halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) .22 lr
2.40 25 m Pistole halbautomatische Pistole, Revolver DA (§14 Abs.3) .22 lr
2.41 25 m Pistole Nachwuchswettbewerb halbautomatische Pistole, Revolver DA (§14 Abs.3) .22 lr
2.45 25 m Zentralfeuerpistole halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) .30 - .38
2.51 Großkaliberpistole .30 halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 7,62 – 7,63 mm
2.52 Großkaliberpistole .32 halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 7,65 mm
2.53 25 m Pistole 9 mm halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 9 mm Luger (9x19)
2.54 Großkaliberpistole .38 halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 0,38
2.55 25 m Revolver .357 Magn. Revolver DA (§14 Abs.3) .357 Magn.
2.56 Großkaliberpistole 10 mm halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 10 mm
2.57 Großkaliberrevolver .41 Revolver DA (§14 Abs.3) 0,41
2.58 25 m Revolver .44 Magn. Revolver DA (§14 Abs.3) .44 Magn.
2.59 25 m Pistole .45 halbautomatische Pistole (§14 Abs.3) 0,45
2.60 25 m Standardpistole halbautomatische Pistole, Revolver DA (§14 Abs.3) .22 lr
3.10 Flinte Trap BDF (14 Abs.4); SLF (§14 Abs.3) Kaliber 12/70; Schrote
max. 2,6 mm, max. 24,5 g
3.15 Flinte Doppeltrap BDF (14 Abs.4); SLF (§14 Abs.3) Kaliber 12/70; Schrote
max. 2,6 mm, max. 24,5 g
3.20 Flinte Skeet BDF (14 Abs.4); SLF (§14 Abs.3) Kaliber 12/70; Schrote
max. 2,6 mm, max. 24,5 g
3.30 Flinte Compak- Sporting BDF (14 Abs.4); SLF (§14 Abs.3) Kaliber 12/70; Schrote
max. 2,6 mm, max. 24,5 g
3.35 Flinte Sporting BDF (14 Abs.4); SLF (§14 Abs.3) Kaliber 12/70; Schrote
max. 2,6 mm, max. 24,5 g
4.10 Laufende Scheibe 10 m Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
4.11 Laufende Scheibe 10 m Schülerwettbewerb Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
4.15 Laufende Scheibe 10 m MIX Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
4.20 Laufende Scheibe 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
4.25 Laufende Scheibe 50 m MIX Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr
5.10 Armbrust 10 m Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.11 Armbrust 10 m Auflage Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.20 Armbrust international 30 m Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.31 Armbrust national Scheibe Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.32 Armbrust national Stern Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.33 Armbrust national – Kombiniert Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.34 Armbrust national Adler Armbrust (Bedürfnisfrei) Bolzen
5.41 Feldarmbrust IAU 600 – 18 m Armbrust (Bedürfnisfrei) Pfeile
5.42 Feldarmbrust IAU 600 – 25 m Armbrust (Bedürfnisfrei) Pfeile
5.43 Feldarmbrust IAU 900 Armbrust (Bedürfnisfrei) Pfeile
6.10 Bogen WA im Freien Recurve Bogen Pfeile
6.15 Bogen WA im Freien Compound Bogen Pfeile
6.16 Bogen WA im Freien Blankbogen Bogen Pfeile
6.20 Bogen WA Halle Recurve Bogen Pfeile
6.25 Bogen WA Halle Compound Bogen Pfeile
6.26 Blankbogen Halle Bogen Pfeile
6.30 Feldbogen Recurve Bogen Pfeile
6.40 Feldbogen Blank Bogen Pfeile
6.50 Feldbogen Compound Bogen Pfeile
6.60 Bogen WA 3D Recurve Bogen Pfeile
6.65

Bogen WA 3D Compound

Bogen Pfeile
6.66 Bogen WA 3D Blankbogen Bogen Pfeile
6.67 Bogen WA 3D Langbogen Bogen Pfeile
6.68 Bogen WA 3D instinktiv Bogen Bogen Pfeile
7.10 Perkussionsgewehr 50 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig
7.15 Perkussionsfreigewehr 100 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig
7.16 Perkussionsfreigewehr 300 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig
7.20 Perkussionsdienstgewehr 100 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) ≥ 13,5 mm
7.30 Steinschlossgewehr Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig; Rundkugel
7.31 Steinschlossgewehr 100 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig; Rundkugel
7.32 Luntenschlossgewehr Luntenschlossgewehre mit glattem Lauf (Bedürfnisfrei) beliebig
7.35 Muskete 50 m Langwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) ≥ 13,5 mm Rundkugel
7.40 25 m Perkussionsrevolver Kurzwaffe/Mehrlader (§14 Abs.4) beliebig
7.50 25 m Perkussionspistole Kurzwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig; Rundkugel
7.60 25 m Steinschlosspistole Kurzwaffe/Einzellader (Bedürfnisfrei) beliebig; Rundkugel
7.61 Luntenschlosspistole Luntenschlosspistolen mit glattem Lauf (Bedürfnisfrei) ≥ 8,6 nn
7.71 Perkussionsflinte Langwaffe (Bedürfnisfrei) beliebig; 2,6 mm, max. 35 g
7.72 Steinschlossflinte (auch Steinschlossmuskete) Langwaffe (Bedürfnisfrei) beliebig; 2,6 mm, max. 35 g
8.11 – 8.15 Sommerbiathlon 10 m Feder-/Druckluft-/CO2-Langwaffe (Bedürfnisfrei) 4,5 mm
8.21 – 8.25 Sommerbiathlon 50 m Einzellader- oder Repetierbüchse (§14 Abs.4) .22 lr

Termin zur KM Bogen Freiland

Achtung, wir haben den Termin und die Ausschreibung zur KM Bogen Freiland veröffentlicht.

pdfAusschreibung_VM-KM_2023.pdf

xlsxKlassen_und_Auflagen_Freiluft_LSV.xlsx

Landesmeisterschaft Bogen WA Freiland

Der Landesverband hat die Ausschreibung zur Landesmeisterschaft Bogen veröffentlicht.

Termin: 15.07.2023

https://www.lsv-mv.de/seite/453518/bogen-lm-2023.html

Vorstand 2024

Auf der Delegiertenversammlung am 7. April in Blumenthal wurde folgender Vorstand gewählt:

Funktion Name
Präsident Dirk Mazalla
Vizepräsident David Kaster
2. Vizepräsident -
Schatzmeister Jörg Köppen
Kreissportwart Aribert Collin
Kreisbogensportwart Steffen Mielke
Damenleiterin Gerlinde Kriewitz
Jugendwart Dirk Wrase

Einladung zur Delegiertenversammlung 2024

Einladung zur Delegiertenversammlung 2024

Verehrte Präsidenten der Schützenvereine des Kreisschützenbundes,

hiermit lade ich zur Delegiertenversammlung des Kreisschützenbundes Vorpommern-Greifswald ein. 

Die Versammlung findet statt:

am Sonntag, 7. April 10:00 Uhr
Im Saal des Schützenverein „Greif“ Blumenthal

Die Adresse des Versammlungsortes: Blumenthal 8, 17379 Ferdinandshof

Vorläufige Tagesordnung:

  • Eröffnung der Versammlung, Begrüßung
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung,
  • Totenehrung
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Rechenschaftsberichte (Präsident, Schatzmeister und Sportleiter)
  • Aussprachen zu den Berichten
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Pause
  • Satzungsgemäße Anträge an die Versammlung
  • Finanzplan 2024 mit Abstimmung
  • Wahl des Wahlleiters
  • Wahl des Vorstandes
  • Festlegung der Delegierten für den Landesschützentag
  • Sonstiges/Diskussion
  • Durchführung von Ehrungen durch den KSB und den Landesschützenverband
  • Schlusswort des Präsidenten

Entsprechend unserer Satzung gilt folgender Delegiertenschlüssel:

Die unmittelbaren Mitglieder können 
  - für bis zu 50 Mitglieder einen Delegierten,      
  - für 51-100 Mitglieder zwei Delegierte und       
  - ab 101 Mitglieder drei Delegierte entsenden.             
Jeder Delegierte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist.    
Wie die unmittelbaren Mitglieder ihre Delegierten bestimmen, bleibt in ihrer Entscheidung.

Anträge, die Gegenstand der Beschlussfassung auf der Delegiertenversammlung sein sollen, sind schriftlich zu begründen und beim Präsidium 14 Tage vor der Delegiertenversammlung einzureichen.

 

Mit Schützengruß

 

Dirk Mazalla
Präsident des Kreisschützenbundes
Vorpommern-Greifswald