Ausbildung Sach- und Fachkunde

Der folgende Text ist dem DSB-Qualifizierungsplan für die Aus- und Fortbildung entnommen.
Quelle: https://www.dsb.de/der-verband/wissen/konzeptionen/dsb-qualifizierungsplan

Sachkunde nach § 7 WaffG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV

Handlungsfelder
Die Sachkundeausbildung gewährleistet die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition. Sie muss auch von verantwortlichen Aufsichtspersonen auf Schießstätten für Feuerwaffen absolviert worden sein.

Ziele der Ausbildung
Die Sachkunde versetzt den künftigen Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht Feuerwaffen) in die Lage, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerechtumzugehen, und schafft die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen. Die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften.
Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen.

Inhalte der Ausbildung
Die „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes für den Nachweis der Sachkunde“ gliedern sich in folgende Ausbildungsschwerpunkte:
I. Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG., AWaffV und WaffVwV)
II. Beschussrechtliche Grundlagen
III. Notwehr und Notstand
IV. Waffentechnische Grundlagen
V. Handhabung von Schusswaffen
VI. Kenntnisse über die Grundzüge der Sportordnung des DSB

Ausbildungsordnung

1. Träger der Sachkundeausbildung
Die Richtlinienkompetenz obliegt dem DSB als anerkanntem Schießsportverband und Bildungsträger.

2. Durchführungsverantwortung
Der DSB überträgt die Durchführung und Anerkennung von Bildungsmaßnahmen zum Nachweis der Sachkunde inklusive der erforderlichen Prüfungen seinen LV. Grundlage für die inhaltliche Umsetzung sind die DSB-Richtlinien.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung der Landesverbände. Die von ihnen erteilten Nachweise haben im Bereich des DSB Gültigkeit.

3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Bewerber für die Ausbildung sind von ihren Vereinen dem LV oder seiner regional durchführenden Institution zu melden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
● Vollendung des 15. Lebensjahres*
● Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
* Für das Beantragen der Waffenbesitzkarte (WBK) gelten die gesetzlichen Vorgaben.

4. Dauer der Ausbildung und Organisationsform
Die Sachkundeausbildung umfasst ausschließlich der Prüfung mindestens 22 Lerneinheiten (LE). Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Für die Durchführung sind folgende Organisationsformen möglich:
● Abendveranstaltungen à maximal 4 LE
● Tagesveranstaltungen à 8 LE
● Wochenendveranstaltungen à 20 LE
Eine Kombination der Ausbildungen „Sachkundenachweis“ und „Schieß- und Standaufsicht“ ist zulässig und wird ausdrücklich empfohlen.

5. Fehlzeiten
Fehlzeiten sind nicht möglich.

Prüfungsordnung

Das Bestehen der Prüfung ist Grundlage für das Ausstellen des Nachweises nach § 7 WaffG. Die Prüfungsergebnisse müssen dokumentiert werden.

Prüfungsgrundsätze
● Anhaltspunkte für die Durchführung der Prüfung können § 3 Abs. 4 i. V. mit § 2 AWaffV entnommen werden.
● Die örtlich zuständige Behörde wird über Ort und Zeitpunkt der Prüfung unterrichtet. Auf Verlangen ist einem Vertreter der Behörde die Anwesenheit bei der Prüfung zu gestatten.
Zulassungsbestimmungen zur Prüfung:
● vollständige Teilnahme an der Ausbildung

Formen der Prüfung
Sie besteht aus
● einer schriftlichen Prüfung, die 100 Fragen umfasst und zu deren Beantwortung 120 Minuten Zeit zur Verfügung stehen
● einer praktischen Prüfung zum Nachweis des sicheren Umgangs mit Schusswaffen auf dem Schießstand
● ggf. einer mündlichen Nachprüfung

Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Personen zusammen, die volljährig und sachkundig sein müssen. Der Lehrgangsleiter ist Mitglied der Kommission; er kann auch deren Vorsitz übernehmen.

Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % aller Fragen richtig
beantwortet hat. Eine mündliche Prüfung findet nur dann statt, wenn der Bewerber zwischen 60 % und 74 % der Fragen richtig beantwortet hat; in ihr soll der Schwerpunkt der Befragung im Bereich der schriftlich aufgezeigten Mängel liegen. Wer weniger als 60 % der Fragen richtig beantwortet hat, hat die Prüfung nicht bestanden.
Im Anschluss an die Theorie findet der praktische Teil der Prüfung statt. Schwerpunkte sind:
● das Beachten der Sicherheitsregeln beim Umgang mit Schusswaffen
● das sichere Handhaben von Schusswaffen und Munition
● Lade- und Entlade- Spann- und Entspannvorgänge
● den Nachweis ausreichender Fertigkeiten im Schießen
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber im Umgang mit der Waffe erhebliche Mängel erkennen lässt oder gegen die geltenden Sicherheitsregeln verstößt.
Der erfolgreiche Bewerber erhält ein Zeugnis, in dem die Art und der Umfang der erworbenen Sachkunde dokumentiert ist. Das Zeugnis enthält die Bestätigung, dass Lehrgang und Prüfung nach den Richtlinien des DSB durchgeführt wurden.

Prüfungswiederholung
Wer die Prüfung im theoretischen oder praktischen Teil nicht bestanden hat, darf sie wiederholen. Die Prüfungskommission kann die Wiederholung der Prüfung von einer erneuten Teilnahme an einer Sachkundeausbildung abhängig machen.

Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten
Prüfungsgebühren und Lehrgangskosten werden vom Ausbildungsträger festgesetzt. Der DSB empfiehlt, die Prüfungsgebühren in die Lehrgangsgebühren zu integrieren.
Näheres regelt die aktuelle Version der „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e. V. für den Nachweis der Sachkunde“.