Ehrenordnung
Der Kreisschützenbund Vorpommern-Greifswald e.V. würdigt Persönlichkeiten, die sich Verdienste um das Deutsche Schützenwesen und den Schießsport erworben haben.
Alle in dieser Ehrenordnung benannten Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen.
Arten der Ehrungen
Auszeichnungen des Kreisschützenbundes Vorpommern- Greifswald
- Ehrenpräsident des Kreisschützenbundes
- Ehrenmitglied im Kreisschützenbund
- Ehrenmedaille des Kreisschützenbundes
- Ehrenkreuz des Kreisschützenbundes
- Großes Ehrenkreuz des Kreisschützenbundes
- Großes Ehrenkreuz mit Eichenlaub (Sonderstufe) des Kreisschützenbundes
- Zuständigkeiten
Zuständig für die Ehrungen ist das Präsidium des Kreisschützenbundes Vorpommern-Greifswald. Der amtierende Präsident des Kreisschützenbundes ist zugleich der Vorsitzende der Auszeichnungskommission und ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den Auszeichnungen.
Es müssen mindestens 4 Vorstandsmitglieder anwesend sein. Beschlüsse ergehen mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, bei Abwesenheit des Vorsitzenden der Stellvertreter.
Der jeweilige Vorstand ist verpflichtet, alle Ehrungen in Form einer Ordensrolle schriftlich festzuhalten. Ein Verantwortlicher ist dafür vom Vorstand zu benennen.
Der Vorstand hat die Vorschläge gemäß den Auszeichnungsbedingungen gründlich zu prüfen. Dabei ist auf die Reihenfolge der Wertigkeit der Auszeichnungen zu achten.
Mehrfachauszeichnungen mit Ehrungen des Landesschützenverbandes oder des Deutschen Schützenbundes sind möglich.
Vorschlagsberechtigt sind das Präsidium des Kreisschützenbundes Vorpommern-Greifswald und die einzelnen Schützenvereine des Kreisschützenbundes. Bei Anträgen durch das Präsidium des Kreisschützenbundes ist der jeweilige Schützenverein zu hören.
Anträge auf Ehrungen, die im Laufe des Geschäftsjahres erfolgen sollen, sind in der Regel bis zum 30. November des Vorjahres an das Präsidium des Kreisschützenbundes zu richten. Anträge, die nach dem 31. Dezember eingehen, werden für das darauf folgende Jahr berücksichtigt.
Die Anträge sind grundsätzlich in schriftlicher Form mit einer stichhaltigen Begründung zu stellen. Bereits erhaltene Auszeichnungen sind unbedingt mit anzuführen.
Für Ehrungen des Kreisschützenbundes ist das Antragsformular des Kreisschützenbundes zu verwenden. Für Ehrungen des Landesschützenverbandes und des Deutschen Schützenbundes ist das Antragsformular des Landesschützenverbandes zu verwenden. Beide Formulare sind auf der Webseite des Kreisschützenbundes verfügbar.
Bedingungen
Ehrenpräsident
Präsidenten des Kreisschützenbundes können nach langjähriger Tätigkeit im Amt nach Ausscheiden zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.
Ehrenmitglied
Ein Mitglied des Präsidiums, des Gesamtvorstandes des Kreisschützenbundes oder ein Vereinsvorsitzender kann nach langer, verdienstvoller Tätigkeit auf Kreis- oder Vereinsebene beim Ausscheiden aus dem Amt zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Ehrenmedaille des Kreisschützenbundes
Mitglieder der Vereine können für Aktivitäten im Verein oder im Kreisschützenbund oder die erfolgreiche Teilnahme an schießsportlichen Wettkämpfen bzw. für Verdienste um die Traditionspflege des Schützenwesens mit dieser Auszeichnung geehrt werden.
Limit: Der Kreisschützenbund vergibt jährlich maximal 16 Ehrenmedaillen.
Ehrenkreuz des Kreisschützenbundes
Mitglieder der Vereine können für besondere Aktivitäten im Verein und Kreisschützenbund oder die erfolgreiche Teilnahme an Kreis- und Landesmeisterschaften bzw. für Verdienste um die Traditionspflege oder die Teilnahme an Königsschießen und Schützenfesten mit dieser Auszeichnung geehrt werden.
Limit: Der Kreisschützenbund vergibt jährlich maximal 8 Ehrenkreuze.
Großes Ehrenkreuz des Kreisschützenbundes
Das Große Ehrenkreuz stellt die höchste Auszeichnung für Mitglieder von Vereinen dar, die nicht Mitglied des Vorstandes des Kreisschützenbundes sind. Für herausragende Ergebnisse beim Aufbau und der Entwicklung des Schützenwesens im Kreisschützenbund kann dieser Auszeichnung vergeben werden.
Limit: Der Kreisschützenbund vergibt jährlich maximal 2 Große Ehrenkreuze.
Großes Ehrenkreuz mit Eichenlaub (Sonderstufe) des Kreisschützenbundes
Das Große Ehrenkreuz stellt die höchste Auszeichnung für Mitglieder des Präsidiums oder des Gesamtvorstandes des Kreisschützenbundes dar. Für lange verdienstvolle Tätigkeit auf Kreis- oder Vereinsebene kann dieser Auszeichnung vergeben werden.
Limit: Um die besondere Stellung dieser Auszeichnung zu wahren, vergibt der Kreisschützenbund diese Auszeichnung maximal 1 x alle 5 Jahre.
Der zeitliche Abstand zwischen den Auszeichnungen muss mindestens 3 Jahre betragen. Eine mindestens dreijährige Mitgliedschaft in einem Verein und im Kreisschützenbund sind grundlegende Bedingungen für eine Auszeichnung. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Antrag abgelehnt.
Auszeichnungen von Nichtmitgliedern
Auszeichnungen von Nichtmitgliedern (Sponsoren, verdienstvolle Persönlichkeiten) können bei außergewöhnlichen Verdiensten um das Schützenwesen, in einem Verein oder im Kreisschützenbund vorgenommen werden.
Der Vorschlag für die Auszeichnung kommt vom Verein oder vom Kreisschützenbund, die Entscheidung über die Ehrung trifft der Kreisschützenbund.
Auszeichnungen durch den Landesschützenbund und den DSB
Auszeichnungen sind mit den entsprechenden Formularen zu beantragen und zu begründen. Der Kreisschützenverband entscheidet über die Befürwortung der Anträge und leitet befürwortete Anträge an den Landesschützenverband weiter. Für die Ehrungen auf Landes- und Bundesebene gelten Limits, die in die Entscheidung des Kreisschützenbundes mit einfließen.
Durchführung von Ehrungen
Die Ernennung zum Ehrenpräsidenten oder zum Ehrenmitglied erfolgt auf dem Kreisschützentag.
Die Verleihung der Ehrenmedaille wird an den Verein delegiert. Dieser soll die Ehrung in einer der Ehrung würdigen Veranstaltung überreichen. Die Verleihung der Ehrenkreuze des Kreisschützenbundes wird im Rahmen des Kreisschützentages durchgeführt.
Die Ehrung ist in einem feierlichen Rahmen durch ein Mitglied des Präsidiums des Kreisschützenverbandes vorzunehmen. Die Ehrungen sind zu veröffentlichen.
Ehrungen des Landesschützenverbandes und des Deutschen Schützenbundes werden durch diese selbst vorgenommen.
Aberkennung von Ehrungen
Eine Aberkennung der vom Kreisschützenbund verliehenen Ehrungen erfolgt durch den Kreisschützenbund, wenn die betreffende Person dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widersprechende Ziele verfolgt, bzw. wenn kriminelle Handlungen begangen wurden oder grobe Verletzungen der Satzungsziele des Kreisschützenbundes vorliegen.
Über die Aberkennung entscheidet das für die Ehrung zuständige Präsidium nach einem Anhörungsverfahren unter Beteiligung des Betroffenen.
Diese Ehrenordnung tritt mit Wirkung vom 8. April 2017 in Kraft.